1. TOUR-VERTRAG:
Der Tour Vertrag kommt nur durch
die schriftliche Teilnahmebestätigung
durch die ORX – Off Road Experience,/ RRA Limited Suite 1,
Burns House, 19 Town Range, GX1 11AA Gibraltar in der Folge kurz als
Veranstalter bezeichnet, zustande und gilt für die Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt
sich abschließend aus der bei Anmeldung
gültigen Tourbeschreibung (ersichtlich im Prospekt und auf der Website). Alle
Leistungen, die nicht ausdrücklich als
enthalten aufgelistet sind, sind im
Tourpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält
sich vor, die Tour, insbesondere die Route und damit
die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen
notwendig wird. Der Veranstalter wird
dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern
und gleichartige Leistungen
zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES
TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme an den
Trips und Travels ist mit Motorradmodellen aller Motorradmarken, die den Ansprüchen
des jeweiligen Trips oder
Travels entsprechen, möglich!
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es
gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Der Teilnehmer hat die alleinige
Verantwortung dafür zu tragen, dass
sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen
Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Stollenreifen)
entspricht. Den Veranstalter
und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
Der Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
4. PASS-, ZOLL-, VISA-
UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Touren führen in Länder, für welche besondere
Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen
bestehen.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen
ist alleine der Teilnehmer verantwortlich.
5. VERSTÖSSE GEGEN
VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES TOURGUIDES:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen
Verletzung der Anweisungen
des Tourguides oder
von Verkehrsvorschriften, kann
der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall
erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tourpreises.
6. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt
auf eigenes Risiko an der
Tour teil.
Die Haftung der ORX – Off Road Experience wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen
der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tour- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch die ORX - Off Road Experience weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer
entstehenden Schaden alleine wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem
Personenschaden des Teilnehmers
nicht ein.
(2) Für den Antritt der
Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung,
dass dieser eine eigene Erklärung
über die Haftungsbeschränkung
unterfertigt.
Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars per Fax oder E-Mail muss zeitgleich
die unterschriebene Haftungsbeschränkung
beim Veranstalter eingehen. Diese Erklärung wird
dem Teilnehmer gleichzeitig mit dem Anmeldeformular übermittelt.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass
ohne akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsverzicht die Veranstalter
verpflichtet sind, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer
verursacht, ist die Haftung der ORX – Off Road Experience oder des Tourguides ausgeschlossen, sofern nicht hierfür eine
gesetzliche Haftpflicht Versicherungsdeckung besteht. Die
Haftung ist
jedenfalls auf den Umfang
der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung
im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die ORX – Off Road Experience und den Tourguide schad- und klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno-
und einer Reiserückholversicherung,
wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
7. BEZAHLUNG:
(1). Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens
4 Wochen vor Tourbeginn fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei Rechnungsausstellung abgebucht. Eventuell anfallende Bankspesen
gehen zu Lasten des Kreditkarteninhabers.
8. RÜCKTRITT UND
VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Tourpreises folgende Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Tourpreises bei Rücktritt ab Anmeldung
bis 8 Wochen vor Beginn der Tour,
- 50 % des Tourpreises bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen
vor Beginn der Tour,
- 85 % des Tourpreises bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn
der Tour oder unangekündigtem
Nichterscheinen.
Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen
Brief, per Fax oder per
E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per Post, per
Fax oder per E-Mail seitens
des Veranstalters bestätigt
und gilt erst dann als akzeptiert.
Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt,
die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet.
Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Der Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung
wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Der Teilnehmer kann das
Vertragsverhältnis auf eine
andere Person übertragen, sofern diese alle
Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene
Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand. Bei bereits ausgestellten
Flugtickets ist
eine Übertragung nicht möglich!
9. TOURABSAGE:
(1) Der Veranstalter behält
sich das Recht vor, die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben
oder ganz
abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter die Tour bis
zu einer Woche vor Tourbeginn
absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem
direkten Buchungszusammenhang
mit ORX – Off Road Experience stehen, können nicht zurückerstattet werden.
10. TOURABSAGE DURCH
PANDEMIE:
Falls der Veranstalter aufgrund einer Pandemie (jeglicher Art) eine Tour absagen muss, ist KEINE Rückerstattung
des bezahlten Tourpreis möglich. Dem Teilnehmer
wird ein Gutschein in der Höhe des bezahlten Betrages ausgestellt. Der Veranstalter
hat das Recht die abgesagte
Tour an einem beliebigen Zeitpunkt nach zu holen. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.
11. KAUTION FÜR
MIETMOTORRÄDER:
Für den Anspruch eines Leihmotorrades ist
eine Kaution von 300€ beim Veranstalter zu hinterlegen. Nach Ende der Tour wird diese Kaution an den Teilnehmer retourniert.
Der Teilnehmer kommt für entstandene Schäden am Leihmotorrad auf.