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Coast to Coast / 21. - 28.9.2024 - Buchungsformular

Bittte das Buchungsformular nach besten Wissen ausfüllen. AGB´s sorgfältig durchlesen und auf SENDEN drücken.

1. TOUR-VERTRAG:

Der Tour Vertrag kommt nur durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch die ORX – Off Road Experience,/ RRA Limited Suite 1,  Burns House, 19 Town Range, GX1 11AA Gibraltar in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet, zustande und gilt für die Vertragspartner als verbindlich.

2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen Tourbeschreibung (ersichtlich im Prospekt und auf der Website). Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Tour, insbesondere die Route und damit die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Der Veranstalter wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.

3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme an den Trips und Travels ist mit Motorradmodellen aller Motorradmarken, die den Ansprüchen des jeweiligen Trips oder Travels entsprechen, möglich!
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Stollenreifen) entspricht. Den Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.

Der Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.

4. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Touren führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen bestehen.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen ist alleine der Teilnehmer verantwortlich.

5. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES TOURGUIDES:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen des Tourguides oder von Verkehrsvorschriften, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tourpreises.

6. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil.
Die Haftung der ORX – Off Road Experience wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tour- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch die ORX - Off Road Experience weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
(2) Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterfertigt.

Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars per Fax oder E-Mail muss zeitgleich die unterschriebene Haftungsbeschränkung beim Veranstalter eingehen. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit dem Anmeldeformular übermittelt.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass ohne akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsverzicht die Veranstalter verpflichtet sind, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung der ORX – Off Road Experience oder des Tourguides ausgeschlossen, sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflicht Versicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die ORX – Off Road Experience und den Tourguide schad- und klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.

7. BEZAHLUNG:
(1). Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Tourbeginn fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei Rechnungsausstellung abgebucht. Eventuell anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Kreditkarteninhabers.

8. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Tourpreises folgende Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Tourpreises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der Tour,
- 50 % des Tourpreises bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der Tour,
- 85 % des Tourpreises bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Tour oder unangekündigtem Nichterscheinen.

Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert.
Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand. Bei bereits ausgestellten Flugtickets ist eine Übertragung nicht möglich!

9. TOURABSAGE:
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter die Tour bis zu einer Woche vor Tourbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten Buchungszusammenhang mit ORX – Off Road Experience stehen, können nicht zurückerstattet werden.

10. TOURABSAGE DURCH PANDEMIE:

Falls der Veranstalter aufgrund einer Pandemie (jeglicher Art) eine Tour absagen muss, ist KEINE Rückerstattung des bezahlten Tourpreis möglichDem Teilnehmer wird ein Gutschein in der Höhe des bezahlten Betrages ausgestellt. Der Veranstalter hat das Recht die abgesagte Tour an einem beliebigen Zeitpunkt nach zu holen. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.

11. KAUTION FÜR MIETMOTORRÄDER:

Für den Anspruch eines Leihmotorrades ist eine Kaution von 300€ beim Veranstalter zu hinterlegen. Nach Ende der Tour wird diese Kaution an den Teilnehmer retourniert. Der Teilnehmer kommt für entstandene Schäden am Leihmotorrad auf.